Polizei-Gewalt und Waffeneinsatz wurden legitimiert

Auf nicht angemeldete Versammlungen “freier Bürger Deutschlands” hat die Stadt Ostfildern in Baden-Württemberg besonders drastisch reagiert. Seit 28.01.2022 gilt eine neue Allgemeinverfügung, die vorallem die ungewollten Montags-Spaziergänge anvisiert.

Ganz ohne Umschweife ließ der SPD-Oberbürgermeister der Stadt Ostfildern das Volk nachfolgendes wissen.

PS: Die hervorgehobene Passage, mit der Legitimierung u. a. zum Waffeneinsatz, ist übrigens plötzlich und unerwartet in dem einsehbaren Dokument verschwunden. Komisch, vielleicht weil sich die Information wie ein Lauffeuer in der Freiheitsbewegung verbreitete und zu sehr öffentlich bekannt wurde? Das Original existiert natürlich dennoch. Es lohnt sich also stets screenshots von Originaldokumenten zu machen, um Beweise vorlegen zu können.

Und falls der nachstehende link auch verschwinden sollte, gibt’s den Textauszug in diesem Beitrag nochmal zum Nachlesen:

https://deutschland-aktuell.net/stadt-ostfildern-droht-corona-demonstranten-offen-mit-gewalt-und-waffengebrauch/

Auszug Allgemeinverordnung vom 26.01.22

Rechtsgrundlage für die Androhung des unmittelbaren Zwangs ist § 66 Absatz 2 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg. Ein gemäß § 66 Absatz 4 des Polizeigesetzes in Verbindung mit § 2 Ziffer 2 des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes vollstreckbarer Verwaltungsakt, hier in Form einer Allgemeinverfügung, liegt mit dem Verbot in Ziffer 1 vor, weil mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung unter Ziffer 3 die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbefehlt entfällt.

Um sicherzustellen, dass das Versammlungsverbot eingehalten wird, wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch angedroht. (Und das Verbrecherische daran ist folgender Satz:) Dies ist nach Abwägung der gegenüberstehenden Interessen verhältnismäßig. (!!!) Es ist erforderlich, da mildere Mittel (Tränengas???!!) die die potenziellen Versammlungsteilnehmer von der Durchführung der verbotenen Versammlunngen abhalten würden, nicht ersichtlich sind. ……Die Androhung des unmittelbaren Zwangs ist angemessen, da die negativen Auswirkungen für den Betroffenen nicht erkennbar außer Verhältnis zu Schutzgut körperliche Unversehrtheit der Passanten und anderen Versammlungsteilnehmer steht. ….

Achso! Dann gibt es wohl eine Polizeistatistik, die die medizinische Gefahr der Spaziergänger untereinander und der zufällig entgegenkommenden Passanten dokumentiert hat? Wieviele Passanten sind seit dem Start der Spaziergänge unmittelbar und kausal deswegen schwer erkrankt und mussten intensivmedizinisch behandelt werden? Oder von welcher konkreten Gefahr ist denn hier die Rede und vor was genau, will denn der besorgte Staatsdiener andere beschützen….?

Also bisher höre ich lediglich von Bürgern, die unmittelbar danach medizinisch behandelt werden mussten aufgrund von Polizeigewalt durch Schlagstöcke oder Einatz von Pfefferspray.

Meine Fragen sollte ich vielleicht besser direkt an den Oberbürgermeister Bolay stellen. Ha! Eine gute Idee! Seine Assistentin freut sich bestimmt über reges feedback der Allgemeinbevölkerung zu dieser Allgemeinverordnung.

Dann wünsche ich schon mal einen schönen Start in diese neue Woche mit freundlichen Grüßen hiermit auch nach Ostfildern.

Und hier mein feedback per E-Mail an die Dienststelle in Nellingen:

Guten Tag Frau Krxxx, Frau Schwxxx.

Mit Besorgnis las ich, dass ich als Bürgerin auch ins Kreuzfeuer von polizeilichen Maßnahmen kommen könnte. Glauben Sie denn, es ist legitim Pfefferspray auf friedliche Passanten und Kinder zu versprühen? Ich nicht, aber nun geht der OB ja noch einen Schritt weiter, habe ich gelesen.

Ich nehme an, seine Besorgnis muss enorm sein und sicherlich hat er dafür auch entsprechende Gründe und vorallem Beweise vorliegen. Vielleicht eine Polizeistatistik, die die medizinische Gefahr der Spaziergänger untereinander und der zufällig entgegenkommenden Passanten dokumentiert hat? Deshalb würde ich gerne von Ihnen als Assistenz des OB wissen, wieviele Passanten seit dem Start der Spaziergänge unmittelbar und kausal deswegen schwer erkrankt sind und intensivmedizinisch behandelt werden mussten. Vielen Dank dafür im Voraus.

Ich kenne nämlich bisher eher nur Bilder von Passanten, die medizinisch behandelt werden mussten aufgrund von Polizeigewalt durch Einsatz von Schlagstöcken oder von Pfefferspray. Aber diese Bilder sind bestimmt auch nur fake-news, oder?

Ich denke dennoch, jeder freie Bürger (?) Deutschlands hätte ein Recht, die Evidenz der neuen Verordnung zu kennen, welche das Vorgehen des OB so auch eventuell nachvollziehbarer machen würde. Ich bin mir nämlich nicht mehr ganz sicher, von welcher konkreten Gefahr hier die Rede ist und vor was genau, er die Bürger in Ostfildern schützen möchte? 

Ich hoffe, Sie selbst haben dafür eine passendere Erklärung, die Sie an Ihre Bürger*innen weitergeben können.

Grüße einer besorgten Bürgerin

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