Digitale Reisegenehmigung – ab April 2025 Pflicht 🧳

Da staunte ich nicht schlecht, als ich die Tage einen Beitrag auf Rosi’s Seite entdeckte und von diesem ETA-Verfahren und dann vom ETIAS-Verfahren (Europäisches Reiseinformations- und Reisegenehmigungsystem) las. Das ging wohl irgendwie an uns allen vorbei, oder? Und zu meiner Überraschung gilt dieses ETA-Online-Verfahren bzw. diese neue Einreisegenehmigung bereits seit 8. Januar 2025 für Nicht-EU-Bürger. Betroffen sind alle visumsbefreiten Drittstaatsangehörigen, die für einen Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum einreisen. Und ausgedacht hat sich das die Europäische Kommission.

Innerhalb der EU ist der Stichtag für ETIAS zum 2. April angesetzt – auch seltsam warum der 2. und nicht der 1. April…?

Soweit ich das nun verstehe, dürfen wir als EU-Bürger weiterhin ohne ETIAS in die Schweiz, nach Liechtenstein oder Norwegen fahren. Für Reisen nach GB, Schottland, Wales und Irland ist der Online-Antrag auch für EU-Bürger Pflicht. Gültig ist der ETA-Antrag zwei Jahre, der ETIAS-Antrag drei Jahre. Also so ganz blicke ich da noch nicht durch…Ich frage mich nur, was das für ein Durcheinander gibt, sollten viele EU-Länder dem Vorbild Englands bzw. dem BREXIT folgen.

Mr. Trump soll sich bereits im Vorfeld ausgesprochen haben, keine Zustimmung für das ETIAS-Verfahren zu geben um die Einreisebedingungen für Amerikaner nicht zu erschweren. Das wäre wohl ein weiterer Punkt auf seiner Not-To-Do-List als zukünftiger Präsident der USA.

Auch ein paar „Sicherheits- und Gesundheitsfragen“ werden im Zuge der Genehmigung von uns abgefragt. Eine Menge empfindlicher Daten werden somit abgerufen und abgespeichert, wie wir es ja schon gewohnt sind seit 2020. Wer es genauer wissen will, der schaue einfach auf diese Seite des BVA:

Grob umschlagen wird u. a. Folgendes erforderlich sein bzw. abgefragt (Quelle):

  • gültigen Reisepass
  • E-Mail-Adresse
  • Debit- oder Kreditkarte, um die Antragsgebühr zu bezahlen
  • Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Wohnsitz
  • Telefonnummer
  • Fragen zur Ausbildung und Arbeitserfahrung
  • Angaben zum ersten EU-Land, in das Sie reisen wollen
  • Fragen zum Gesundheitszustand
  • sonstige Fragen zu getätigten Reisen in Kriegsgebieten oder Konfliktregionen
  • Fragen zu früheren Einträgen im Strafregister

Das digitale Zeitalter rückt uns immer mehr auf die Pelle, man kommt quasi gar nicht mehr drum herum. Pikant daran ist einfach, dass Daten und Dokumente miteinander verknüpft werden und sie diese Datenbasis als „Grundstock“ beliebig ausbauen oder erweitern könnten.

Wir sind mittlerweile nicht mehr nur der gläserne sondern auch der digitale Bürger geworden. Es läuft ganz nach Plan würde ich sagen…

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert